Ausländerrecht und Asylrecht

Sie möchten einen Asylantrag stellen. Ihr Asylantrag wurde abgelehnt. Ihrem Asylantrag wurde nicht voll entsprochen. Der Nachzug Ihrer nahen Verwandten nach Deutschland wird abgelehnt. Ihnen droht die Ausweisung oder die Abschiebung. Sie haben Probleme mit der Ausländerbehörde, mit den deutschen Konsulaten oder anderen Behörden in Deutschland. Sie möchten ein Visum beantragen. Das beantragte Visum wurde nicht erteilt. In diesen und anderen Fällen des Ausländer- und Asylrechts helfe ich Ihnen gern.

Die Verständigung in der deutschen Sprache ist schwierig für Sie. Sie haben Angst, allein zu einer deutschen Behörde zu gehen. Sie können behördliche Briefe nicht richtig verstehen. Auch in diesen Fällen kann ich Ihnen helfen. Mit mir selbst ist schon eine Verständigung in englischer Sprache problemlos möglich. Außerdem organisiere ich für Sie auch ergänzend zu meiner rechtlichen Beratung kompetente und geduldige Übersetzer unter anderem für die folgenden Sprachen: Arabisch, Kurdisch, Türkisch, Urdu, Hindi, Punjabi, Paschto, Dari, Farsi.

Kontakt: telefonisch: 0176/93141705 (in deutscher oder englischer Sprache)
E-Mail: kontakt@lueders-rechtsanwalt.de
(auch in Ihrer Muttersprache)